Interessengemeinschaft

«Das Kloster Wonnenstein gehört den Frauen»

Entscheid Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden

Am 19. August 2025 hat das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden die Forderungsklage von Schwester Scolastica, Kloster Wonnenstein, abgewiesen.

Sr. Scolastica ist sehr enttäuscht. Weil das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden den Entscheid noch nicht begründet hat, können wir nicht nachvollziehen, wie das Gericht zu diesem Schluss gekommen ist.

Bereits jetzt lässt sich aber festhalten: Das Urteil bedeutet im Ergebnis, dass eine Schwester mit dem Eintritt in ein Kloster ihr Vermögen verliert und das Kloster bestimmt, was damit geschieht. Die Schwester hat nichts mehr zu sagen.

Selbst dann, wenn das Kloster – ein Frauenkloster – von Altherren einer Studentenvereinigung – von Männern – geführt wird, muss die Schwester dies dulden und erhält ihr Geld nicht zurück und darf auch keinen anderen Verwalter bestimmen. Sie muss zusehen, wie ihr Vermögen von fremden Männern verwaltet wird, auch für Zwecke, die sie nicht gutheisst, und hat nichts mehr zu sagen. Im Gesetz steht: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er eine Person übermässig in ihrer Freiheit einschränkt. In diesem Fall stört sich das Kantonsgericht aber offenbar nicht daran, dass man einer Schwester ihr ganzes persönliches Vermögen wegnimmt. Dies ist für uns unverständlich.

Wir werden nun in einem ersten Schritt die Begründung verlangen und dann einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen.

Was bisher geschah

Schwester Scolastica hat ein über Jahre angespartes Geld stets in der Obhut des Klosters belassen. Mit dem Rechtskleidwechsel durch den Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein, der von der Altherrenschaft der akademischen Studentenverbindung Bodania in St. Gallen beherrscht wird, ist nebst dem Klostervermögen auch das Privatvermögen der Schwester in dessen Besitz gelangt. Die Schwester hat damit den Zugriff auf ihr Erspartes verloren. Sie möchte nicht, dass fremde Männer, die einer Studentenverbindung angehören und weltlichen Genüssen zugetan sind, ihr Vermögen verwalten. Sie möchte das von einer Person ihres Vertrauens verwalten lassen. Der Verein hat eine Aushändigung verweigert. Die Folge war, dass Schwester Scolastica dieses Geld durch Klage vor dem Bezirksgericht Appenzell einfordern musste.

Am 22. Oktober 2024 fand die öffentliche Verhandlung statt. Das mehrheitlich aus Laienrichter bestehende Bezirksgericht hat die Klage auf Rückforderung des ersparten Geldes abgewiesen. Zusätzlich wird Schwester Scolastica verpflichtet, die bereits bezogene AHV-Rente nebst Zins an den Verein der Bodaner auszuzahlen.

Schwester Scolastica bleibt ihrem Gelübde verpflichtet, in Armut zu leben. Dieses Gelübde hat nichts mit der Übergabe des persönlichen Vermögens zur Verwaltung zu tun. In der Klage vor den Gerichten geht es um zivilrechtliche Aspekte bzw. um eine vermögensrechtliche Angelegenheit.

Wir werden an dieser Stelle über den weiteren Verlauf informieren.

Gerne bitten wir Sie, unsere Schwester Scolastica im Geben zu begleiten.

Herzliche Grüsse
Steuergruppe IG Wonnenstein

Auf unserer Webseite, kann man sich als Mitglied der Interessengemeinschaft eintragen. Wenn Sie diesen Hinweis weitergeben, helfen Sie mit, noch mehr IG-Mitglieder zu gewinnen. Wir danken Ihnen für diese wertvolle Unterstützung.

Für IG-Mitglieder fallen keine Kosten an und die Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Seit 650 Jahren leben und wirken im Kloster Wonnenstein Frauen in gemeinschaftlicher Lebensform. Um 1379 wurde ein Beginenkloster gegründet, um 1590 übernahmen die Schwestern die Kapuzinerinnenregel. 2022 lebt mit Sr. Scolastica Schwizer nur noch eine Ordensschwester im Kloster. Sie hält das reiche Erbe der Kapuzinerinnen in Gebet und Arbeit treu aufrecht.

Die Bodaner übernehmen das Kloster

In den letzten Jahren hat die Altherrenvereinigung der Studentenverbindung «Bodania» bestehend ausschliesslich aus Männern die Geschicke des Klosters übernommen. Es sind grosse Umbauten und Umwidmungen geplant. Dadurch wird der klösterliche Charakter verändert und die Möglichkeit, dass weiterhin Ordensschwestern in Wonnenstein leben können, massiv verringert. Es kann vermutet werden, dass wirtschaftliche und nichtkirchliche Eigeninteressen der neuen Besitzer den jahrhundertealten klösterlichen Geist ablösen werden. Leider wird der Stimme von Schwester Scolastica in all den Zukunftsfragen zu wenig Gewicht beigemessen, es wird gar versucht sie aus dem Kloster zu entfernen.

Unsere Ziele

Das Kloster hat einen grossen historischen und geistlichen Wert, ist ein alter und wichtiger Ort von Frauenspiritualität. Dieser muss unbedingt als solcher erhalten bleiben und darf nicht von Männerbünden aufgelöst werden.

Die Interessengemeinschaft «Das Kloster Wonnenstein gehört den Frauen» (IG Wonnenstein) setzt sich dafür ein, dass das Kloster Wonnenstein auch in Zukunft von einer römisch-katholischen Schwesterngemeinschaft belebt wird. Hierzu beteiligt sich die IG Wonnenstein an der aktiven Suche nach einer passenden Gemeinschaft und unterstützt Schwester Scolastica in all ihren Bemühungen, das Kloster als Kloster zu erhalten. Zudem steht die IG Wonnenstein dafür ein, dass Schwester Scolastica weiterhin im Kloster Wonnenstein leben und wirken darf.

Die IG Wonnenstein will, dass die Geschichte der Klosterübernahme durch die Studentenvereinigung transparent aufgearbeitet und korrigiert wird. Auch sollen die kirchenrechtlichen Vorgaben eingehend beleuchtet und für die Zukunftslösung korrekt angewandt werden. Der gesamte Klosterbesitz soll einer Stiftung zugeführt werden. Dem Anliegen, dass das Kloster Wonnenstein als Frauenkloster erhalten bleibt, soll alles untergeordnet werden.