Interessengemeinschaft

«Das Kloster Wonnenstein gehört den Frauen»

Ultimativer Entscheid des Bischofs von St. Gallen

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2025 und einem vorausgehenden Gespräch fordert der Bischof von St. Gallen von Schwester Scolastica den ultimativen Auszug aus dem Kloster Wonnenstein. Nach über 60 Jahren muss sie ihre Heimat verlassen.

Am Samstag, 25. Oktober 2025, fand im Kloster Wonnenstein ein Abschiedsgottesdienst statt. Sr. Scolastica konnte mit vielen treuen Begleiterinnen und Begleiter diesen besonderen Gottesdienst feiern. Am Ende richtete Schwester Scolastica berührende Dankesworte an die Anwesenden: „Es war nicht immer leicht, aber das Schöne überwiegt. Das Gebet gibt immer viel Kraft in den schwierigen Zeiten.“ Mit einer Rose durfte jede Besucherin und jeder Besucher persönliche Dankesworte an die scheidende Schwester richten.

Sr. Scolastica verabschiedet sich. © G. Breu, Haslen
Persönliche Dankesworte © G. Breu, Haslen
Für jedes Jahr im Kloster eine Rose © G. Breu, Haslen

Anfangs November wird sich Schwester Scolastica einer dringenden Operation unterziehen und anschliessend ein paar Wochen Erholung benötigen. Während dieser Zeit ist sie im kantonalen Gesundheitszentrum in Appenzell untergebracht, wo für die notwendigen Pflege und Therapie gesorgt ist.

Eine Rückkehr ins Kloster ist ausgeschlossen. Der Bischof schreibt dazu:

«Es geht nicht um eine kurzfristige Unterbringung von Sr. M. [sic] Scholastica an einem anderen Ort mit einer anschliessenden Rückkehr ins Kloster Wonnenstein. Sondern es geht darum, dass Sr. M. [sic] Scholastica der klaren kirchlichen Weisung Folge leistet, das Kloster Wonnenstein zu verlassen und – in Rücksprache mit ihrer kirchlichen Oberin – eine andere Bleibe zu finden.»

Weiter droht er mit einer Entlassung aus dem Ordensstand, wenn sie der Weisung ihrer kirchlichen Oberin nicht Folge leistet.

Leider war eine frühere Ankündigung nicht möglich, da Sr. Scolastica bis zur letzten Minute für ihr Verbleiben im Kloster gekämpft hat. Die Macht des Bischofs, der Oberin und auch des Vereins der Bodaner ist zu stark.

Gerne bitten wir Sie, unsere Schwester Scolastica im Gebet zu begleiten.

Was bisher geschah

Schwester Scolastica hat ein über Jahre angespartes Geld stets in der Obhut des Klosters belassen. Mit dem Rechtskleidwechsel durch den Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein, der von der Altherrenschaft der akademischen Studentenverbindung Bodania in St. Gallen beherrscht wird, ist nebst dem Klostervermögen auch das Privatvermögen der Schwester in dessen Besitz gelangt. Die Schwester hat damit den Zugriff auf ihr Erspartes verloren. Sie möchte nicht, dass fremde Männer, die einer Studentenverbindung angehören und weltlichen Genüssen zugetan sind, ihr Vermögen verwalten. Sie möchte das von einer Person ihres Vertrauens verwalten lassen. Der Verein hat eine Aushändigung verweigert. Die Folge war, dass Schwester Scolastica dieses Geld durch Klage vor dem Bezirksgericht Appenzell einfordern musste.

Verhandlungen vor dem Bezirksgericht

Am 22. Oktober 2024 fand die öffentliche Verhandlung statt. Das mehrheitlich aus Laienrichter bestehende Bezirksgericht hat die Klage auf Rückforderung des ersparten Geldes abgewiesen. Zusätzlich wird Schwester Scolastica verpflichtet, die bereits bezogene AHV-Rente nebst Zins an den Verein der Bodaner auszuzahlen.

Schwester Scolastica bleibt ihrem Gelübde verpflichtet, in Armut zu leben. Dieses Gelübde hat nichts mit der Übergabe des persönlichen Vermögens zur Verwaltung zu tun. In der Klage vor den Gerichten geht es um zivilrechtliche Aspekte bzw. um eine vermögensrechtliche Angelegenheit.

Entscheid Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden

Am 19. August 2025 hat das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden die Forderungsklage von Schwester Scolastica, Kloster Wonnenstein, abgewiesen.

Sr. Scolastica ist sehr enttäuscht. Weil das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden den Entscheid noch nicht begründet hat, können wir nicht nachvollziehen, wie das Gericht zu diesem Schluss gekommen ist.

Bereits jetzt lässt sich aber festhalten: Das Urteil bedeutet im Ergebnis, dass eine Schwester mit dem Eintritt in ein Kloster ihr Vermögen verliert und das Kloster bestimmt, was damit geschieht. Die Schwester hat nichts mehr zu sagen.

Selbst dann, wenn das Kloster – ein Frauenkloster – von Altherren einer Studentenvereinigung – von Männern – geführt wird, muss die Schwester dies dulden und erhält ihr Geld nicht zurück und darf auch keinen anderen Verwalter bestimmen. Sie muss zusehen, wie ihr Vermögen von fremden Männern verwaltet wird, auch für Zwecke, die sie nicht gutheisst, und hat nichts mehr zu sagen. Im Gesetz steht: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er eine Person übermässig in ihrer Freiheit einschränkt. In diesem Fall stört sich das Kantonsgericht aber offenbar nicht daran, dass man einer Schwester ihr ganzes persönliches Vermögen wegnimmt. Dies ist für uns unverständlich.

Wir werden nun in einem ersten Schritt die Begründung verlangen und dann einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen.

Auf unserer Webseite kann man sich als Mitglied der Interessengemeinschaft eintragen. Wenn Sie diesen Hinweis weitergeben, helfen Sie mit, noch mehr IG-Mitglieder zu gewinnen. Wir danken Ihnen für diese wertvolle Unterstützung.

Für IG-Mitglieder fallen keine Kosten an und die Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Seit 650 Jahren leben und wirken im Kloster Wonnenstein Frauen in gemeinschaftlicher Lebensform. Um 1379 wurde ein Beginenkloster gegründet, um 1590 übernahmen die Schwestern die Kapuzinerinnenregel. 2022 lebt mit Sr. Scolastica Schwizer nur noch eine Ordensschwester im Kloster. Sie hält das reiche Erbe der Kapuzinerinnen in Gebet und Arbeit treu aufrecht.

Die Bodaner übernehmen das Kloster

In den letzten Jahren hat die Altherrenvereinigung der Studentenverbindung «Bodania» bestehend ausschliesslich aus Männern die Geschicke des Klosters übernommen. Es sind grosse Umbauten und Umwidmungen geplant. Dadurch wird der klösterliche Charakter verändert und die Möglichkeit, dass weiterhin Ordensschwestern in Wonnenstein leben können, massiv verringert. Es kann vermutet werden, dass wirtschaftliche und nichtkirchliche Eigeninteressen der neuen Besitzer den jahrhundertealten klösterlichen Geist ablösen werden. Leider wird der Stimme von Schwester Scolastica in all den Zukunftsfragen zu wenig Gewicht beigemessen, es wird gar versucht sie aus dem Kloster zu entfernen.

Unsere Ziele

Das Kloster hat einen grossen historischen und geistlichen Wert, ist ein alter und wichtiger Ort von Frauenspiritualität. Dieser muss unbedingt als solcher erhalten bleiben und darf nicht von Männerbünden aufgelöst werden.

Die Interessengemeinschaft «Das Kloster Wonnenstein gehört den Frauen» (IG Wonnenstein) setzt sich dafür ein, dass das Kloster Wonnenstein auch in Zukunft von einer römisch-katholischen Schwesterngemeinschaft belebt wird. Hierzu beteiligt sich die IG Wonnenstein an der aktiven Suche nach einer passenden Gemeinschaft und unterstützt Schwester Scolastica in all ihren Bemühungen, das Kloster als Kloster zu erhalten. Zudem steht die IG Wonnenstein dafür ein, dass Schwester Scolastica weiterhin im Kloster Wonnenstein leben und wirken darf.

Die IG Wonnenstein will, dass die Geschichte der Klosterübernahme durch die Studentenvereinigung transparent aufgearbeitet und korrigiert wird. Auch sollen die kirchenrechtlichen Vorgaben eingehend beleuchtet und für die Zukunftslösung korrekt angewandt werden. Der gesamte Klosterbesitz soll einer Stiftung zugeführt werden. Dem Anliegen, dass das Kloster Wonnenstein als Frauenkloster erhalten bleibt, soll alles untergeordnet werden.